Digitaler Nachlass: Was nach dem Tod mit Konten, Dateien und Abonnements geschieht
von belmedia Redaktion -schweizweit Allgemein Alltag Business business24.ch businessaktuell.ch contentmarketing.ch Digitalisierung Eltern elterntipps.ch Familie Grosseltern hometipp.ch Innovation Inspiration Konzeption Lifestyle Magazine media24.ch Nachhaltigkeit nachrichtenticker.ch News Prävention Produkte Regionen Schweiz Senioren Sicherheit Strategie Technologie Themen Tipps Trends Unternehmen Wirtschaft Ⳇ Verbreitung
Fotos liegen in der Cloud, Rechnungen kommen per E-Mail und Abonnements werden automatisch von der Kreditkarte abgebucht. Hinzu kommen soziale Netzwerke, Kundenkonten, Domains, digitale Bücher und möglicherweise Kryptowährungen. Stirbt ein Mensch, verschwindet dieses digitale Leben nicht. Viele Konten bleiben bestehen, Verträge laufen weiter und wichtige Dateien können für Angehörige unerreichbar werden.
Ein geordneter digitaler Nachlass entlastet die Hinterbliebenen und schützt persönliche Erinnerungen ebenso wie finanzielle Werte. Entscheidend ist, frühzeitig festzuhalten, welche Zugänge vorhanden sind, was erhalten oder gelöscht werden soll und wer sich darum kümmern darf. Ein einziges Dokument mit allen Passwörtern ist dafür jedoch weder sicher noch ausreichend.
Was zum digitalen Nachlass gehört
Der digitale Nachlass umfasst weit mehr als E-Mail- und Social-Media-Konten. Dazu zählen sämtliche Daten, Verträge, Rechte und Vermögenswerte, die auf Geräten oder bei Onlinediensten gespeichert sind. Auch ein Smartphone, ein Laptop und eine externe Festplatte gehören dazu, denn ohne Gerätecode oder Wiederherstellungsschlüssel bleiben ihre Inhalte unter Umständen verschlossen.
Typische Bestandteile sind:
- E-Mail-Konten, Messenger und Profile in sozialen Netzwerken
- Fotos, Videos, Dokumente und Sicherungskopien in der Cloud
- Streamingdienste, Software-Abonnements und kostenpflichtige Apps
- Online-Banking, Zahlungsdienste, Bonusprogramme und Kundenkonten
- Domains, Websites, Onlineshops und beruflich genutzte Plattformen
- digitale Werke, Lizenzen, Spielkonten und virtuelle Gegenstände
- Kryptowährungen, Wallets, Private Keys und Zugangsdaten zu Börsen
Nicht jeder digitale Bestandteil hat denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Charakter. Ein selbst aufgenommenes Foto ist etwas anderes als ein E-Book, für das lediglich eine persönliche Nutzungslizenz erworben wurde. Auch ein Guthaben bei einem Zahlungsdienst ist anders zu behandeln als ein privater Nachrichtenverlauf.
Was das Schweizer Erbrecht regelt
Ein eigenes Gesetz zum digitalen Nachlass gibt es in der Schweiz nicht. Nach Artikel 560 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches erwerben die Erben die Erbschaft als Ganzes. Vererbliche Vermögenswerte, Forderungen und Vertragspositionen fallen deshalb grundsätzlich in den Nachlass. Dazu können Bankguthaben, Kryptowährungen, Einnahmen aus digitalen Werken oder eine geschäftlich genutzte Domain gehören.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Angehörige automatisch auf jedes Benutzerkonto zugreifen dürfen oder vom Anbieter ein Passwort erhalten. Bei Onlinekonten spielen zusätzlich der Vertrag mit dem Dienst, dessen Nutzungsbedingungen, ausländisches Recht sowie der Schutz persönlicher Daten und der Kommunikationspartner eine Rolle. Anbieter verlangen häufig eine Sterbeurkunde, einen Erbnachweis und weitere Dokumente. Manche geben lediglich ausgewählte Daten heraus, setzen ein Profil in den Gedenkzustand oder löschen das Konto.
Besonders bei finanziellen Konten sollten Hinterbliebene nicht einfach mit gefundenen Zugangsdaten handeln. Banken und andere Finanzdienstleister haben eigene Legitimations- und Nachlassverfahren. Eine zu Lebzeiten erteilte Bankvollmacht oder eine klare erbrechtliche Regelung kann sinnvoll sein, muss aber mit dem jeweiligen Institut und bei grösseren Vermögenswerten mit einer Fachperson abgestimmt werden.
Lokale Dateien und Cloud-Inhalte sind nicht dasselbe
Dokumente und Fotos auf einer unverschlüsselten Festplatte sind technisch meist leicht zu sichern. Bei einem gesperrten oder verschlüsselten Gerät kann dagegen selbst das Eigentum am Gerät nicht genügen, um die Daten zu öffnen. Fehlen Gerätecode und Wiederherstellungsschlüssel, ist ein Zugriff möglicherweise dauerhaft ausgeschlossen.
Bei Cloud-Diensten befinden sich die Dateien auf den Systemen des Anbieters. Ob Angehörige sie herunterladen können, hängt vom Kontozugang, den hinterlegten Nachlassfunktionen und den Vorgaben des Dienstes ab. Wichtige Familienfotos, Verträge und eigene Werke sollten deshalb nicht ausschliesslich in einem einzigen Onlinekonto liegen. Der Beitrag über Cloud-Speicher, Datenschutz und Backups zeigt, worauf es bei der Auswahl und Sicherung ankommt.
Was Apple, Google, Meta und Microsoft anbieten
Apple: Nachlasskontakt mit Zugriffsschlüssel
Apple ermöglicht die Einrichtung eines oder mehrerer Nachlasskontakte. Nach dem Tod benötigen diese den zuvor erzeugten Zugriffsschlüssel und eine Sterbeurkunde, um Zugriff auf bestimmte Daten des Apple Accounts zu beantragen. Dazu können Fotos, Nachrichten, Notizen, Dateien und Gerätesicherungen gehören.
Ausgeschlossen sind unter anderem Passwörter und Passkeys aus dem iCloud-Schlüsselbund, Zahlungsinformationen sowie gekaufte Filme, Musik und Bücher. Auch Abonnements werden nicht auf den Nachlasskontakt übertragen. Der Zugriffsschlüssel sollte deshalb sicher verwahrt und für die ausgewählte Person auffindbar sein.
Google: Kontoinaktivität-Manager
Mit dem Kontoinaktivität-Manager lässt sich festlegen, was nach einer längeren Inaktivität geschieht. Bis zu zehn Vertrauenspersonen können benachrichtigt werden. Der Kontoinhaber entscheidet, welche unterstützten Daten geteilt werden und ob das Google-Konto anschliessend gelöscht werden soll.
Ohne eine solche Einstellung können Angehörige eine Anfrage zu einem verstorbenen Nutzer stellen. Google entscheidet jedoch nach Prüfung des Einzelfalls, ob Inhalte bereitgestellt werden. Zudem behält sich Google vor, ein persönliches Konto zu löschen, wenn es mindestens zwei Jahre lang in keinem Google-Dienst verwendet wurde.
Facebook: Gedenkzustand oder Löschung
Bei Facebook kann ein Nachlasskontakt bestimmt werden. Nach der Versetzung des Profils in den Gedenkzustand darf diese Person bestimmte Bereiche verwalten, etwa einen fixierten Beitrag veröffentlichen oder Profil- und Titelbild ändern. Sie kann sich aber nicht als verstorbene Person anmelden und keine privaten Nachrichten lesen. Alternativ lässt sich zu Lebzeiten festlegen, dass das Konto nach dem Tod gelöscht werden soll.
Microsoft: Zugang kann besonders schwierig sein
Microsoft weist darauf hin, dass Daten aus Outlook.com, OneDrive und anderen persönlichen Diensten aus Datenschutz- und Rechtsgründen in der Regel nicht an Dritte herausgegeben werden. Ohne Anmeldedaten kann für eine Freigabe eine gerichtliche Anordnung erforderlich sein; selbst dann ist die Herausgabe nicht garantiert. Nach Angaben von Microsoft werden Outlook.com- und OneDrive-Konten nach einem Jahr Inaktivität gesperrt und die gespeicherten Inhalte kurz darauf gelöscht. Das Microsoft-Konto läuft nach zwei Jahren Inaktivität ab.
Abonnements enden häufig nicht automatisch
Der Tod des Kontoinhabers beendet kostenpflichtige Verträge nicht in jedem Fall von selbst. Mobilfunk, Cloud-Speicher, Software, digitale Zeitungen, Streamingdienste, Onlinespeicher und Mitgliedschaften können weiterberechnet werden, bis die Verträge wirksam beendet sind. Das Löschen einer App auf dem Smartphone kündigt weder das Benutzerkonto noch das Abonnement.
Für Hinterbliebene ist deshalb eine Liste mit Anbieter, Vertrags- oder Kundennummer, Zahlungsweg und Kündigungshinweis besonders hilfreich. Kreditkartenabrechnungen und Kontoauszüge zeigen wiederkehrende Zahlungen, erfassen aber keine kostenlosen Konten und keine Abos, die nur jährlich belastet werden. Auch über App Stores abgeschlossene Abonnements müssen separat geprüft werden.
Digitale Käufe sind oft nur persönliche Lizenzen
Bei E-Books, Musik, Filmen, Software und Computerspielen wird häufig kein frei übertragbares Eigentum erworben. Stattdessen erhält der Nutzer eine persönliche, an sein Konto gebundene Lizenz. Ob Familienmitglieder die Inhalte weiterverwenden dürfen, richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen. Selbst wenn die Anmeldedaten bekannt sind, ist eine Übertragung auf ein anderes Konto oft nicht vorgesehen.
Anders kann es bei selbst geschaffenen Inhalten sein. Urheberrechte an Fotos, Texten, Musik oder Software können einen wirtschaftlichen Wert besitzen und vererblich sein. Wer beruflich mit digitalen Inhalten arbeitet, sollte Konten, Speicherorte, Lizenzverträge und offene Vergütungsansprüche besonders genau dokumentieren.
Passwörter sicher zugänglich machen
Eine offen abgelegte Passwortliste schafft ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Ebenso ungeeignet ist es, sämtliche aktuellen Kennwörter direkt ins Testament zu schreiben. Passwörter ändern sich häufig, und die Urkunde ist nicht der richtige Ort für laufend zu aktualisierende Geheimnisse.
Praktischer ist ein seriöser Passwortmanager mit einem sicheren Masterpasswort und, sofern angeboten, einer Notfallzugriffsfunktion. Alternativ kann eine verschlossene, getrennt verwahrte Dokumentation genutzt werden. Die Vertrauensperson muss wissen, wo sie die Informationen findet, darf aber nicht schon zu Lebzeiten unkontrolliert auf alle Konten zugreifen können. Weshalb alte oder mehrfach verwendete Kennwörter ein Risiko sind, erläutert der Beitrag über veraltete Passwörter und moderne Anmeldeverfahren.
Zur Zugangsplanung gehören auch die Gerätecodes, Wiederherstellungsschlüssel, Passkeys und Backup-Codes der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Ein Passwort allein hilft wenig, wenn der Bestätigungscode nur an ein gesperrtes Smartphone gesendet wird. Bei Kryptowährungen ist die Lage noch strenger: Geht der Private Key oder die Wiederherstellungsphrase verloren, kann niemand den Zugriff durch einen Erbnachweis technisch wiederherstellen.
Eine Kontenübersicht in fünf Schritten erstellen
- Konten erfassen: E-Mail-Postfächer, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Finanzdienste, Shops, Abos, Apps, Domains und berufliche Zugänge notieren.
- Inhalte bewerten: Festhalten, wo Erinnerungen, wichtige Dokumente, eigene Werke oder finanzielle Werte liegen.
- Massnahme bestimmen: Für jeden Dienst festlegen, ob das Konto gelöscht, gekündigt, archiviert, in einen Gedenkzustand versetzt oder soweit möglich übertragen werden soll.
- Zugriff absichern: Passwörter, Gerätecodes, Schlüssel und 2FA-Notfallcodes geschützt und getrennt von der Übersicht verwahren.
- Regelmässig aktualisieren: Die Liste mindestens einmal jährlich sowie nach einem Anbieterwechsel, Umzug oder Kauf eines neuen Geräts prüfen.
Die Übersicht sollte auch angeben, welche Daten besonders privat sind und ungelesen gelöscht werden sollen. Bei gemeinsam genutzten Geräten, Familienkonten und Geschäftszugängen ist zudem zu klären, wem die Daten gehören und wer über sie verfügen darf.
Eine Vertrauensperson allein reicht nicht immer
Eine benannte Vertrauensperson kann die praktische Abwicklung übernehmen. Damit ihre Befugnisse nicht unklar bleiben, sollten Wünsche und Zuständigkeiten schriftlich festgehalten und mit der übrigen Nachlassplanung abgestimmt werden. Ein Testament oder Erbvertrag kann Verfügungen für den Todesfall enthalten. Für eine mögliche Urteilsunfähigkeit zu Lebzeiten ist dagegen ein schweizerischer Vorsorgeauftrag das passende Instrument.
Formvorschriften und Zuständigkeiten unterscheiden sich. Wer Kryptowährungen, ein Onlineunternehmen, bedeutende Urheberrechte oder Vermögen bei ausländischen Plattformen besitzt, sollte sich von einem Notar, Rechtsanwalt oder einer anderen qualifizierten Fachperson beraten lassen. Eine technische Zugangsliste ersetzt keine rechtsgültige Verfügung, und eine Verfügung ersetzt keinen funktionierenden Zugang.
Was Angehörige nach einem Todesfall tun sollten
Zunächst sollten Smartphone, Computer, externe Datenträger und Unterlagen gesichert werden. Geräte dürfen nicht vorschnell zurückgesetzt, verkauft oder entsorgt werden. Danach werden Testament, Vorsorgeunterlagen, Kontenübersicht und eventuell hinterlegte Zugriffsschlüssel gesucht.
Wichtige Daten sollten gesichert werden, bevor ein Konto geschlossen wird. Anschliessend können Erben oder bevollmächtigte Personen Anbieter kontaktieren, Nachweise einreichen und Verträge kündigen. Konto- und Kreditkartenabrechnungen helfen dabei, wiederkehrende Kosten zu finden. Bei geschäftlichen Konten, Finanzwerten, unklaren Eigentumsrechten oder Konflikten zwischen Erben ist rechtliche Unterstützung sinnvoll.
Video: Digitalen Nachlass rechtzeitig regeln
Das deutschsprachige Video der Verbraucherzentralen fasst zusammen, weshalb eine Kontenübersicht, klare Anweisungen und eine bevollmächtigte Vertrauensperson wichtig sind. Es zeigt zudem, welche Punkte bei Daten, Geräten und Onlineverträgen häufig übersehen werden.
Fazit
Ein digitaler Nachlass besteht aus Erinnerungen, Verträgen, persönlichen Nachrichten und teilweise erheblichen Vermögenswerten. Was damit geschieht, hängt von Schweizer Erbrecht, Nutzungsverträgen, Anbieterregeln und den vorhandenen Zugangsmöglichkeiten ab. Angehörige erhalten deshalb nicht automatisch Zugang zu jedem Konto.
Die beste Vorsorge verbindet drei Ebenen: eine aktuelle Übersicht, klare Anweisungen und einen sicheren technischen Zugang. Plattformfunktionen wie Apples Nachlasskontakt, Googles Kontoinaktivität-Manager und Facebooks Gedenkzustand ergänzen diese Planung. Wer die Unterlagen regelmässig aktualisiert und eine Vertrauensperson informiert, verhindert, dass wichtige Dateien verloren gehen, Abonnements unbemerkt weiterlaufen oder private Konten jahrelang ungeklärt im Netz bleiben.
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